Urteil: Bohlensprüche sind Kunst und keine Expertenmeinung. RTL muss blechen
Bundesozialgericht hat geurteilt, dass es sich bei den im TV gezeigten Meinungen der DSDS Juroren (u.a. den ‚Bohlensprüchen‘) um Kunst handelt (und nicht um sachliche Expertenmeinungen). Sender RTL muss daher mehrere hundert tausend Euro zu Gunsten der DSDS Juroren nachbezahlen!