Die Europäischen Union leitet gegen den Musikdownload-Anbieter Apple Inc eine Kartellverfahren ein. Mit der Musikdownloadplattform iTunes würde Apple gegen geltende Kartellbestimmungen der EU verstoßen, so der zuständige EU-Kommissar.
Grund für das Verfahren ist, dass nicht jeder User in der EU auf die gleichen Inhalte bei iTunes Zugriff hat. Das bedeutet, dass zum Beispiel User in Deutschland unter Umständen einen Musik-Titel nicht downloaden können, den User in Großbritannien bereits downloaden dürfen. Augenfällig ist dies, nach unserer Beobachtung, z.b. bei dem beliebten Titel -Grace Kelly- vom britischen Sänger Mika gewesen.
Die Kartellbestimmungen der EU sehen vor, dass alle EU Bürger im Rahmen des gemeinsamen Marktes in allen EU-Mitgliedsstaaten Zugriff auf alle dort angebotenen Waren haben müssen, wenn sie es wünschen. Einem Unternehmen, welches gegen diese Bestimmungen verstößt droht ein empfindliches Bußgeld.
Dazu muss natürlich angemerkt werden, dass iTunes wohl im Auftrag der Musikindustrie handelt. Die großen Musikverlage (Sony-BMG, Universal, EMI, Warner) haben seit einigen Monaten nämlich bei den Musikdownloadplattformen durchgesetzt, dass die Veröffentlichung der physikalischen CD und der Online-Version bestimmter Titel (besonders vermeintlich Hit-verdächtiger) zeitgleich erfolgt. Eine vorgezogene Online-Veröffentlichung, wie es noch im vergangenen Jahr üblich war, soll es nicht mehr geben. Hinzu kommt, dass der jeweilige Veröffentlichungstermin eines Titels von Land zu Land teilweise erheblich unterschiedlich ist.
Warum die Musikindustrie solche Vorgaben macht ist für mich nicht ganz verständlich. Soll so erreicht werden, dass ein Song vermehrt als CD gekauft wird?
Soll durch einen späten Veröffentlichungstermin ein „Nachfragestau“ geschaffen werden, um einem Titel einen möglichst hohen Einstieg in die Verkaufscharts zu ermöglichen? (Alle Vorbestellungen für einen Titel werden am Tag der Erstveröffentlichung als Umsatz gewertet). Ich halte späte und auch noch je nach Land unterschiedliche Veröffentlichungstermine für kontraproduktiv, weil nicht kundenfreundlich. Ein Nachfrageimpuls, dem kein Angebot gegenübersteht, wird so womöglich über andere, illegale, Kanäle befriedigt. Für Kundenfreundlichkeit sind jedoch die großen Musikverlage leider nicht wirklich bekannt. Das maximale Marktausbeutungspotenzial, steht bei denen wohl im Vordergrund. Wer allerdings auf die Idee kommt, dass ein solches Veröffentlichungsgebaren tatsächlich maximale Ergebnisse bringt, hat die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt?
Musik-Business
verfasst von OLJO-Team
EU gegen Apple
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Stellita_02 schrieb:
Hallo Zusammen toller Artikel rund um das Thema Newcomer:in und Sä ...15 Juli, 2023 -
OLJO-Team schrieb:
Hi das ist ja klar, dass es so gewesen sein muss. Allerdings sind die ...16 November, 2022 -
Jan aus Hamburg schrieb:
Hi, bei dem Song verhält es sich genau so wie in ähnlichen Fällen. ...27 Oktober, 2022 -