Musik-Business
verfasst von OLJO-Team

Musikindustrie & P2P Sharing: zerren sie jetzt Kinder vor Gericht? Eltern müssen nicht mehr haften!

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Auch das noch: jetzt müssen die deutschen Musikunternehmen kleine Kinder verklagen, um an ihr wohlverdientes Geld zu kommen.
In einem richtungsweisenden Gerichtsurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Haftung von Eltern für illegale Aktivitäten (im konkret verhandelten Fall ging es um Musik Download Filesharing per P2P Dienst) ihrer Kinder im Netz verneint, sofern die Eltern ihren Kindern ausdrücklich illegale Handlungen im Internet verboten haben und ihre Kinder im vorhinein ausführlich aufgeklärt haben, was denn illegal und was legal ist.
Im Konkret verhandelten Fall wollte ‚die Musikindustrie‘ 3.000 Euro Schadensersatz von den Eltern eines 13jährigen Kindes erlangen (das Kind hatte im Jahr 2007 angeblich 1147 Musik Download Titel in einer P2P Tauschbörse angeboten, 15 davon standen zur Klage). Die Eltern wollten diese 3.000 Euro partout nicht zahlen und zogen bis vor das BGH.Sie konnten sich die Anwälte leisten.
Dieses Urteil liegt der Industrie jetzt ganz schwer im Magen, denn hatte man sich nicht schon gnädig genug gezeigt, weil man nur 3.000 Euro anstatt der möglichen 229.400 Euro (oder gar Millionen) von den beklagten Eltern des Kindes eingefordert hatte?
Der BGH hat zwar nun die Elternhaftung ausgeschlossen, indirekt aber eine Haftung der Kinder selbst für ihre illegalen Handlungen im Netz faktisch festgestellt. Da werden jetzt wohl ‚die Kinder‘ von der Musikindustrie, bzw diejenigen die die Industrie mit dem Geldeintreiben beauftragt, verklagt werden müssen. Darüber zeigt sich die Musikindustrie anscheinend wenig begeistert. Freunde fürs Leben würd man mit dem ‚Kinderverklagen‘ sicher keine finden, ganz im Gegenteil.
Noch weniger Begeisterung herrscht in der Industrie darüber, dass der Schadensersatz-Streitwert für ähnliche Klagen möglicherweise drastisch gesenkt werden wird. Das will man natürlich mit allen Mitteln verhindern. Wenn nicht die Eltern, dann sollen zumindest deren Kinder ja ordentlich zur Kasse gebeten werden, als Abschreckung.
Apropos Schrecken:
Erschreckend in diesem Zusammenhang ist folgende von uns als ‚unpassend‘ aufgefasste Äusserung zum Thema auf der Musikindustrie Webseite, veröffentlicht am 14.12.12:
Zitat: ‚Aus diesem Grund ist es gerade im kommenden Wahlkampf wichtig, den weiteren Abbau des Schutzniveaus zu verhindern‚.
Jetzt fragt man sich natürlich was der Bundesverband Musikindustrie e.V. als Dachorganisation von Privatunternehmen mit dem Bundestags-Wahlkampf eigentlich zu tun hat? Wird die Musikindustrie etwa ihr willfährige Parteien mit dicken Spenden unterstützen, oder wie hat man sich das vorzustellen? Sollen irgendwo mit irgendwem in Berlin im stillen Kämmerlein Strippchen gezogen werden? Will sich die Musikindustrie die sie betreffenden Gesetze selber schreiben und vom Bundestag nur noch durchgewunken haben?
Wir jedenfalls warnen ganz dringend davor, dass Privatunternehmen, oder Organisationen, die einen Zusammenschluss von Privatunternehmen darstellen, in welcher Form auch immer in den Bundestagswahlkampf eingreifen. Für uns ist das ‚gefühlte Illegalität‘. Machen das in Deutschland eigentlich alle Unternehmen so, denen ein Urteil, immerhin gesprochen vom höchsten deutschen Gericht, nicht in den Kram passt??
Nur so am Rande: keine der größeren Parteien hat ‚den weiteren Abbau des Schutzniveaus‘ im Programm, oder plant derartiges. Geplant sind jedoch bei einigen Parteien Anpassungen des Schutzniveaus an die Realitäten. Das ist etwas anderes als Abbau. Andere Parteien wollen zumindest den Status Quo, wenn nicht gar einen Ausbau des Schutzniveaus. Wir können uns zudem nicht erinnern wann das Schutzniveau denn je durch ein Gesetz tatsächlich abgebaut worden wäre. Wir können uns nur an Gesetze bzw Gesetzesvorhaben erinnern, die genau das Gegenteil von Abbau zum Ziel hatten. Was soll also das Gejammer??
Anstatt Wählerbeeinflussung ins Kalkül zu ziehen, wäre es da nicht besser musikinteressierten Kindern mit besonders günstig bepreisten Musikdownloads/ Musik CDs entgegenzukommen, anstatt die Preise anzuheben?

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8 Comments
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Philipp
Philipp
31. Dezember 2012 13:20

Ähm OLJO, das was ihr da in dem anderen Artikel geschrieben habt, dass Diamonds mit 10 Wochen die längste durchgehende No.1 im digitalen Zeitalter wäre.. Seid ihr da sicher?

War nicht Pokerface zuerst 11 und dann später noch mal 2 Wochen auf Platz 1?

Peter
Peter
30. Dezember 2012 12:17

Na, hab ich’s nicht geunkt:
Will.I.am neu auf der Itunes 1

Peter
Peter
29. Dezember 2012 23:29

Wow,
Will.I.am rückt Rihanna bei ITunes ganz schön auf die Pelle. Gibts morgen ne neue #1 ?

OLJO-Team
OLJO-Team
29. Dezember 2012 20:08

Hi peter
die Charts werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Sorry for that. Spätestens am 31.12.12. Die Jahrescharts kommen dann auch.
.
Warum bestimmte deiner Messages von unserem automatischen Filtersystem aufgehalten werden, kann ich dir leider nicht sagen. Eventuell ist es das @-Sign gewesen. Bad Words sind ja keine drin. Also auch hier sorry.
.
LG
Dean
OLJO-Team

wendehals
wendehals
29. Dezember 2012 18:25

Vor Gericht dürften die Firmen da schlechte Karten haben. Dass Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind spielt im Zivilrecht zwar keine Rolle, aber der dann notwendige individuelle Nachweis der Deliktsfähigkeit des Kindes durch den Kläger dürfte sich schwierig gestalten. Dnd die Billigkeit der absurd hohen finanziellen Forderung gegenüber Kindern nachzuweisen ebenfalls. Vor allem da diese in der Regel weder über eigenes Einkommen noch über nennenswerten Besitz verfügen. Mal davon abgesehen dass der Imageschaden für die Firma immens sein dürfte falls Medien darüber berichten.