Mit dem anscheinenden Erwerb der Rechte an dem internationalen Hit Saxobeat von Alexandra Stan durch den weltumspannenden Musikkonzern Sony Music bzw.genauer gesagt durch dessen europäische Niederlassung Sony Music Europe (SME) ist das offizielle Video zum Song für deutsche Nutzer des wichtigsten Videoportals Youtube umgehend gesperrt worden. Saxobeat belegt derzeit Platz 2 der deutschen Musik Download Charts.
Sony Music behauptet zwar in der bei Youtube eingeblendeten Sperrmeldung, die GEMA wäre für den plötzlichen ‚Blackout‘ verantwortlich, daran bestehen aber leise Zweifel. Sony Music ist mit ihrer deutschen Publishing Gesellschaft ein wichtiger Player innerhalb der GEMA. Die Behauptung allein die GEMA stecke hinter der Sperrung ist daher nicht stichhaltig. In Wirklichkeit ist es wahrscheinlich so, dass deutsche Youtube Nutzer, die Saxobeat sehen wollen, auf andere Videoplattformen gezwungen werden sollen, da die Industrie durch die dem eigentlichen Video vorgeschaltete Zwangswerbung hohe Einnahmen erzielen will. 1000 Zuschauer des Videos auf deutschen Videoportalen (und für Deutschland freigeschaltete ausländische Portale) erbringen in der derzeitigen Marktlage Bruttowerbeeinnahmen von um die 30€ (=0,03€ pro View, der Download des Songs kostet im Vergleich 0,98€ bis 1,29€). Nach Abzug von 19% Steuern gehen von der Restsumme mindestens 66% direkt an die Musikindustrie (in diesem Falle Sony Music), 10-15% gehen an die GEMA (und somit auch wahrscheinlich an Sony), der kümmerliche Rest verbleibt beim jeweiligen Videoportal.
Wir nehmen an, dass Sony Music Europe gegen eine Zahlung einer beträchtlichen Summe die Copyrightrechte für Deutschland usw vom eigentlichen Komponisten des Liedes gekauft hat. Das ist zwar nur eine Vermutung, solcherart Geschäfte sind in der Musikbranche aber durchaus nicht unüblich. Erstmal schauen was bei Youtube gut läuft, das dann kaufen und sperren. Ziemlich raffiniert das…So würde natürlich die Behauptung der GEMA, sie würde die Rechte der Komponisten sichern, in einem gänzlich anderen Licht erscheinen. Der Komponist wäre ja aus der Sache raus, da er seine Rechte ‚verkauft‘ hat.
Wir sind weiterhin dafür, dass jeder deutsche Internetnutzer selbst entscheiden soll, wo er ein Video sehen will. Selbstverständlich ist dann auch eine Vergütung fällig, die aber den internationalen Standards entsprechen müssen. Die deutsche GEMA verlangt von Youtube unglaublicherweise fast das Zehnfache von dem, was die amerikanischen und britischen, französischen und italienischen Rechtverwertungsgesellschaften derzeit von Youtube für Musikvideoaufrufe erhalten. Das sagt ja wohl alles….Warum meint die GEMA sie hätte irgendwelche Sonderrechte?
Chart News
verfasst von OLJO-Team
Saxobeat Musikvideo von Alexandra Stan bei Youtube für Deutsche verboten worden
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Gast
Gast
Tzzz ...
Gott, dass regt mich so auf!! -.- Geldgeile Ars******er
Man, die sollen sich endlich mal einigen. Schon klar, dass die meisten dann illegal downloaden. Schon die CD-Preise sind unmöglich geowrden, jetzt kann man sich nicht einmal die Videos anschauen. -.-
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28. Juni 2011 19:55
Gast
jason
sarah engels und pietro mit „miss you“ auf der 2?!
kann das sein? in musicload und amazon nie in den top 10 gewesen aber in den offiziellen singecharts auf die 2?!
irgendwie fällt mir schwer das zu glauben…
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28. Juni 2011 18:28
News Themen
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OLJO-Team schrieb:
Hi das ist ja klar, dass es so gewesen sein muss. Allerdings sind die ...16 November, 2022 -
Jan aus Hamburg schrieb:
Hi, bei dem Song verhält es sich genau so wie in ähnlichen Fällen. ...27 Oktober, 2022 -
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OLJO-Team schrieb:
Hi Michael laut unserer Kenntnis ist die Vergütungsregelung bei einer ...10 Januar, 2022
Das Video ist aufrufbar: /watch?v=cJl248QzRfw
Hinweise der Redaktion: bei diesem Video handelt es sich nicht von einem Rechtinhaber eingestelltes Video, deshalb ist ein Direktlink darauf von unseren Seiten aus bis auf weiteres nicht gestattet. Rechteinhaber ist Sony Music Europe. Sony bzw die Gema müssen eine Löschung/Sperrung für jedes Video einzeln bei Youtube per Schnellmeldung beantragen. Es gibt aber einige Fälle in denen Löschungen, oder Sperrungen nicht beantragt werden. Die Verlinkung solcher indirekt gedulteter Videoversionen ist rechtlich gesehen ein Graubereich.