Musik-Business
verfasst von OLJO-Team

Bundesregierung will ‚Beatles‘ Gesetz! Urheberschutz für Musikwerke soll auf 70 Jahre verlängert werden

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Etwas verwundert reibt man sich die Augen. Ein Musikurheberrechts-Gesetz, das seit Jahrzehnten gilt, soll dem Willen der Bundesregierung zur Folge schon bald mal eben schnell geändert werden.
Der Regierung scheint plötzlich aufgefallen zu sein (oder die Musikindustrie hat freundlich darauf hingewiesen), dass Urheber von Musikwerken eine bessere soziale Absicherung benötigen (also dringend mehr Geld brauchen). Nee is klar, die armen, armen Komponisten und Texter, die in dunklen, unbeheizten Höhlen dem Lebens-Finish entgegenjammern…ein lachhaftes Märchen!
Das also ist natürlich vollkommener Quatsch.
Warum sollte die Regierung den Status Quo anders sehen, als sie es Jahrzehnte lang getan hat?
Die Wahrheit ist viel profaner und lässt auf erfolgreiche Lobbyarbeit der Musikindustrie schliessen. Irgendwer hat ‚der Bundesregierung‘ etwas vorgebetet und die betet das jetzt nach. So läuft das bei uns!
Das derzeitig gültige Gesetz, welches dem Urheber bzw wichtiger, demjenigen dem die Urheberrechte zur Verwertung angetraut wurden (meistens sind das die Publishing Abteilungen bzw Publishing Tochterunternehmen der 4 großen Musikkonzerne) Einnahmen aus diesem Recht für 50 Jahre sichern, soll dahingehend geändert werden, dass ab demnächst für alle Musikwerke gilt, dass Urheber bzw Urheberrechteinhaber Urheberrechtsabgaben ab Veröffentlichung 70 Jahre lang mit Hilfe der GEMA erheben können.
Als Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Altersversorgung der Musikwerkeschaffenden (also Komponisten & Texter) verbessert werden soll. Fakt jedoch ist, dass viele Urheber meist gegen Einmalzahlung, oder andere finanzieller Regelungen, ihr Urheberrecht an die Musikkonzerne verkaufen, die dann dafür Sorgen, dass sie nicht zu kurz kommen (wie man ja zur Zeit bestens feststellen kann). Denn die Konzerne müssen die Zahlungen an die Urheber reinbringen und wollen dann noch zusätzlich Gewinne erwirtschaften. Die Gewinne sollen, wie könnte es anders sein, so hoch als möglich ausfallen.
Auf der Einnahmenseite interessant sind natürlich keine Werke, die niemand mehr hören will, sondern solche, die als Klassiker gelten und sowieso schon Jahrzehntelang für alle Beteiligten sehr beträchtliche Vergütungs-Einnahmen mit Hilfe des Geldeinsammel-Monopolisten GEMA gebracht haben.
Würde das ’50 Jahre Gesetz‘ weiter gelten, dann würden in den nächsten Jahren zum Beispiel die weithin beliebten Beatles Titel nach und nach aus der Urheberrechteverwertung fallen und kein Geld mehr bringen.
Es bleibt dabei: wer als Komponist, oder Texter arbeitet und keinen Hit hat, der wird auch bei 70 Jahre geltendem Schutzrecht im Alter bettelarm sein. Dessen Schicksal interessiert doch weder die Bundesregierung, noch die Musikindustrie.
Der jedoch, der einen ‚Hit‘ hatte, dem wird noch mehr Geld reingeblasen, denn der kann von den Publishing-Rechteaufkäufern der Musikindustrie mit Hinweis auf die 20 Jahre Verlängerung möglicherweise mehr Geld verlangen. Viele aktuelle Verträge enthalten jedoch (laut Der Spiegel) bereits Klauseln, die eine erwartete Verlängerung bereits mitumfassen. Da war man sich der Sache wohl schon im vorraus sicher…. Altersarmut hätte sojemand auch bei nur 50 jahren Schutzrecht nicht zu erwarten (ausser natürlich er verspekuliert sich aus Geldgier…). Nirgendwo sonst auf der Welt werden Musikwerkeurheber finanziell durch Zwangsabgaben so gut gestellt, wie in Deutschland, und jetzt wird auch noch ein dreister neuer dicker Schluck aus der Pulle genommen. Die Reichen werden reicher, die anderen sehen auf ihrem Fahrrad nur die Rücklichter der Porsches… Bezahlen darf das alles der deutsche Michel.

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nestbeschmutzer
nestbeschmutzer
3. November 2012 21:02

Erst ein am, nein, die Änderung betrifft nicht wie ihr behauptet Musikwerke. Es betrifft Tonträger und Filmhersteller.
Dumm auch dass das was ihr vorschlagt Verfassungswidrig wäre. Stichwort: Gleichheitsgrundsatz. Und nein, auch mit den USA liegt ihr falsch, auch dort gelten die 70 Jahre.
Der relevante Artikel in dem ihr euch informieren könnt ist hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Regelschutzfrist
Da erfährt man unter anderem dass eine Schutzfrist von weniger als 50 Jahren gegen internationale Abkommen verstoßen würde und so von vorne herein ausgeschlossen ist. Eine längere Schutzfrist wäre hingegen problemlos möglich
Da kann man auch lernen warum die bisherige kürzere Schutzfrist für die Tonträger nicht gegen die Verfassung verstößt. Da handelt es sich nämlich nicht um Urheberrechte sondern nur um damit verwandte Leistungsschutzrechte. siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandte_Schutzrechte

nestbeschmutzer
nestbeschmutzer
3. November 2012 17:48

Sorry, aber wer Urheberrecht und Patentrecht in einen Topf wirft hat sich IMHO nicht ausreichend mit der Materie beschäftigt. Und eure Aussage zeigen recht deutlich dass ihr euch auch ausschließlich auf den kleinen Bereich der modernen Pop Musik bezieht. Von einer Änderung wären aber auch ganz andere Bereiche der Musik und der Kunst allgemein ebenfalls betroffen. Buchautoren würden z.b. jedes Mitspracherecht bei Verfilmungen verlieren wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Und da ist es durchaus eher der Normalfall dass da mehr als 20 Jahre vergehen. Auch bei klassischer Musik sind die Zeiträume in der die Autoren dringend den Schutz des Rechts benötigen üblicher Weise länger als im kurzlebigen Pop Geschäft. Und auch im Pop es gibt immer wieder Beispiele wo ein bestimmtes Stück durch die Verwendung in der Werbung, einem bekannten Film oder im Fernsehen Jahrzehnte später noch einmal zum Hit wird. Da würden dann aber bei eurem Modell Komponist und Texter komplett leer ausgehen. Das freut dann nur die Industrie.
Auch Fotografen und sonstige bildende Künstler könnten in vielen Fällen einen nicht unerheblichen Teil ihrer Altersversorgung verlieren wenn ihre Werke noch zu Lebzeiten gemeinfrei werden würden.

nestbeschmutzer
nestbeschmutzer
3. November 2012 10:38

Der Punkt ist, nach Ablauf der Schutzfrist verliert der Urheber alle Rechte. Die Dauer der Schutzfrist bestimmt unter anderem auch den Wert mit. Eine generelle Verkürzung auf 5 Jahre oder Abschaffung würde letztendlich alle Urheber praktisch enteignen und Künstler total von Auftraggebern abhängig machen.Vielleicht solltet ihr euch mal anschauen wie die Situation für Künstler vor der Einführung des Urheberrechts war.

Sorry, aber es wäre generell nicht falsch wenn man sich erst mal ein wenig mit den Sachen beschäftigt über die man redet. Dann würde man das Ganze vielleicht auch besser verstehen. Zumindest etwas Grundwissen wäre doch das Mindeste. Kann man sich je heutzutage recht einfach aneignen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Urheberrecht

Vielleicht auch mal einen Blick auf die schicke EU Richtlinie werfen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:NOT

in dem Zusammenhang auch wichtig sich zu informieren was es bedeutet wenn ein Werk nach Ablauf der Schutzfrist gemeinfrei wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit

nestbeschmutzer
nestbeschmutzer
2. November 2012 23:00

Ja, das mit der Musik genau so zu handhaben wie bei technischen Erfindungen wäre natürlich das Paradies für die Medienkonzerne. Dann müsste man seine Werke alle teuer prüfen und registrieren lassen um überhaupt Rechte an ihnen zu erwerben. Da sich das dann nur die großen der Industrie leisten können wäre jede Konkurrenz durch eigenständige Musiker von vorne herein ausgeschlossen. Und die kurzen Schutzfristen die euch so vorschweben würden denen die es trotzdem versuchen schnell das Wasser abgraben. Weil die Konzerne bei einem eventuellen Hit den einfach nach Ablauf der 5 oder 20 Jahre selbst noch mal groß raus bringen ohne dass Komponist und Texter irgendetwas dagegen tun können. Ich denke ihr habt einfach nicht wirklich über die Folgen eurer Träume nachgedacht.

wendehals
wendehals
2. November 2012 19:16

Nachtrag: Dass nicht die Künstler sondern die Medienkonzerne und ihre Anwälte schon die Hauptprofiteure der gegenwärtigen Regelungen sind ist natürlich auch eine Tatsache. Und dass die neuen Regelungen vor allem dazu dienen sollen noch mehr Geld in deren Taschen zu spülen auch. Darin dass das so nicht sein sollte darin stimmen wir ja vollkommen überein.

wendehals
wendehals
2. November 2012 18:54

Vielleicht habe ich mich nicht verständlich genug ausgedrückt. Also versuche ich es noch einmal. Vielleicht gelingt es mir ja diesmal. 1. Es geht nur um die Verwertungsrechte an den Aufzeichnungen. 2. Komponisten und Texter sind nicht betroffen. Die sind durch das Urheberrecht geschützt. Da gelten die 70 Jahe. Und das bedeutet sogar die Werke sind noch 70 Jahre nach dem Tod von Texter oder Komponist geschützt. 3. Noch mal Urheberrecht und Verwertungsrechte an Aufzeichnungen sind vollkommen unterschiedliche Dinge. Zumindest im deutschen Recht. 4. Patentrecht ist noch einmal etwas vollkommen Anderes. Die Schutzfristen da sind kürzer weil sonst der technische Fortschritt zu sehr behindert werden würde. Ein Patent geht auch viel weiter weil es die Möglichkeit ist eine Idee, ein technisches Grundprinzip zu schützen. Übertragen auf die Musik würde es bedeuten dass man beispielsweise als Erfinder des Rap für die Dauer der Schutzfrist von allen anderen Rappern Lizenzgebühren verlangen könnte. Ihr seht an dem Beispeil hoffentlich dass das NICHT mit dem Urheberrecht vergleichbar ist. 5. Die Angemessenheit der momentan gültigen Schutzfristen steht auf einem andren Blatt. Natürlich profitiert nur ein kleiner Kreis von Leuten davon. Aber das Recht soll ja genau den Leuten helfen die zeitlose, also „kulturell wertvollere“ Musik komponieren.… Weiterlesen »

wendehals
wendehals
2. November 2012 09:57

Solche eher kleineren Richtlinien werden oft genug tatsächlich in irgendeinem Büro in Brüssel zusammen gebastelt. Und dann von der EU Kommission in Kraft gesetzt. Eventuell darf das Parlament sie noch in einem größeren Paket abnicken. Da gibt es natürlich eine genug Möglichkeiten für Lobbyisten die in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und wer von der Verlängerung profitiert ist auch klar. Es sind eigentlich nur die großen Medienkonzerne die ja die Rechte an diesen Aufzeichnungen haben.
Die Sache ist halt nur dass eine Vereinheitlichung der Länge von Schutzfristen wirklich auf den ersten Blick ganz plausibel aussieht. Es ist ja auch schwer zu verstehen dass ein Foto von einem Konzert oder einer Theateraufführung 70 Jahre lang geschützt ist während Film oder Tonaufnahmen der Aufführung nur 50 Jahre geschützt sind. Es sei denn die Darbietung wurde im Rahmen eines Filmwerks aufgezeichnet, dann gelten wieder die vollen 70 Jahre.

wendehals
wendehals
1. November 2012 12:39

Eigentlicher Grund ist eine EU Richtlinie die eine Vereinheitlichung der Schutzfristen vorsieht. Die 70 Jahre gelten in Deutschland seit Jahrzehnten für fast alle künstlerischen Werke. Beispielsweise auch für die Texte von Musikstücken die schon immer wie Gedichte und Prosa behandelt wurden. Wenn ich mich nicht recht erinnere gelten die 70 Jahre auch für gedruckte Noten und die Kompositionen. Nur für die Aufzeichnungen von Künstlerischen Darbietungen galten die 50 Jahre. Dann ändert sich bezüglich GEMA nichts.
Natürlich profitiert davon vor allem die Tonträgerindustrie. Aber rein formal soll nur eine Ungleichbehandlung beendet werden.