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verfasst von OLJO-Team

Neues Chartregelement der Musikindustrie: beginnt jetzt der große Beschiss?

Neues Chartregelement der Musikindustrie: beginnt jetzt der große Beschiss?
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Früher als befürchtet gilt ab dem 01.01.14 ein neues Chartregelement der Musikindustrie bei der Berechnung der eigenen Haupt-Musikcharts (Single Top 100 + Alben Top 100).
Wichtigste Änderung: ab sofort wird das ‚per Abo bezahlte‘, also nicht werbefinanzierte on-demand Streaming‘ in die Charts ‚irgendwie‘ mit implementiert.


Die offiziellen Verkaufscharts sind somit aufgegeben worden und durch ein inoffizielles Datenwirrwarr ersetzt.
Das finden wir höchst fragwürdig, zumal es dafür noch gar keinen Anlass gibt.


On-Demand Audio Streams werden bei Media Control, dem Unternehmen, dass die Charts im Auftrag und mit den Regelwerk der Musikindustrie ermittelt, folgendermaßen ‚bewertet‘, wir zitieren:

Anzahl Premium-Nutzer multipliziert mit ‚Durchschnittlicher Wert eines Premium-Abos‘
geteilt durch
Anzahl der durch Premium-Nutzer getätigten Streams.

Das ergibt dann folgendes: 1 Mio Deutsche haben z.B. ein Streaming Abo für einen Preis von im Schnitt 10€ im Monat,
geteilt durch von uns mal getippte 2000 Mio Streams dieser 1 Mio Nutzer im betreffenden Monat. Ergebnis: 0,005€ pro Stream (genauer gesagt im Grunde pro Click…), denn:

gezählt werden Streams ab einer Dauer von 31 Sekunden. Das ist nicht akzeptabel, da zu kurz!.
Gezählt werden dürften nur weitgehend komplett geleistete Streams eines Songs. Alles andere muss man als verdummenden Humbug abtun.

Besonders wichtig ist daher auch zu beachten, dass ‚Anzahl der durch Premium-Nutzer getätigten Streams‘ gilt und nicht die jeweilige tatsächliche Dauer der Streams eines Abo-Kunden in Minuten/Sekunden…

Der ‚Wert‘ eines solchen ‚Streams‘ (der aber, wie gesagt nicht mal im Ansatz komplett geleistet werden muss) entspricht, wie oben erwähnt bei 2000 Mio Streams im Monat 0,005€. 258 ‚Streams‘ entsprechen dann dem Preis eines Standard-Downloads von 1,29€ bei iTunes und Amazon. Top Titel in Deutschland kommen derzeit auf etwa 0,5 Mio Streams durch Premium-Nutzer pro Woche. Das entspricht 1937 Downloads zum Preis von 1,29€.
Allerdings weiss niemand genau wieviele Abokunden es in Deutschland gibt und wie viele Songs sie pro Woche streamen. Sind es 2 Mio Abonnenten, die 1200 Mio Songs pro Woche (=1h Stunde Nutzung am Tag) streamen würde ein top Titel dann schon auf 6456 Download-Äquivalente á 1,29€ kommen. Das wäre bereits schon sehr chartrelevant!

Wie sich die Musikindustrie ab jetzt ihre eigenen Charts zimmern kann, wie sie will = Beschiss ohne Ende ist möglich!
Uns sofort ins Aug fallende Hauptproblem ist, dass eben nicht unterschieden wird, wie denn der Click auf den Stream eines Songs überhaupt ausgelöst wird. Durch Positionierung von kaum erkenntlichen Werbeblöcken, die den Nutzer zum Click animieren, kann die Musikindustrie (oder andere, die Geld für Werbung ausgeben) in den Interfaces der Streamingdienste kinderleicht steuern, wer sich was wie oft anhört bzw. zumindest clickt und teilweise anhört…. Das ist vollkommen inakzeptabel.
Problem ist auch, dass diese Dienste sehr zentralistisch sind, eine Gleichschaltung ist daher sehr leicht möglich. Ein Traum für jeden Musikmanager von Universal & Co.
Fest steht unserer Meinung nach: Streams die durch Click auf eine Werbefläche ausgelöst werden, dürfen in gar keinem Fall gezählt werden! Aus einem schnell gemachten click einen ‚Hit‘ konstruieren zu wollen ist Quatsch mit Soße!

Genauso schlimm: Dadurch, dass auch ‚bei weitem nicht komplett geleistete‘ Streams gezählt werden, kommt es zu dem unakzeptablen Zustand, dass auch Streams, die ‚dem User gar nicht gefallen haben‚, die also deutlich vorzeitig beendet werden (warum sollte man sonst das Hören beenden) als vollwertig gezählt werden. Das kann nicht sein, vollkommen unakzeptabel.
Und: ist ein Song-Stream, der durch Abspielen einer vom Abonnenten erstellten Liste ‚meine derzeitigen Lieblings-Hits‘ wirklich wertbar?

Auch ungut: Tatsächlich müssten die Streaming-Anbieter wochengenaue Datenmeldungen abgeben (da glauben wir nicht so ganz dran, dass das so laufen wird). Das ergibt dann eine ständig sich verändernde Bewertungshöhe des einzelnen Streams. Im Sommer, wenn viele im Urlaub sind, ist plötzlich ein Stream ein Drittel mehr wert…

Werden die Charts noch langweiliger?
Noch ein großes Problem haben wir ausgemacht: die Analyse von Streaming Song Charts unsererseits hat in den letzten Jahren ergeben, dass es einen extrem starken Nivellierungseffekt gibt. Die Nummer 1 kommt kaum über die dreifache Zahl von Streams, wie eine Nummer 50. In den Verkaufscharts: im Schnitt verkauft die Nummer 1 etwa 10 mal soviel, wie die Nummer 50. Schon bald wird sich zeigen, dass viele besonders beliebte Songs sich durch den Nivellierungseffekt noch länger in den Top 100 der Musikindustrie Charts halten werden. Das wird sich als uninteressant erweisen.

Album Streams? Gibt es das überhaupt?
Ganz undurchsichtig wird es dann bei den Bewertungen von Album Streams. Hier gibt sich die Musikindustrie in ihrem ‚Neuem Chartregelement 2014‘ sehr schmalzüngig: laut Chartregelwerk gilt, wir zitieren: ‚Album-Äquivalente zählen für die entsprechenden Album-Charts‘.
Aha! Album Äquivalente…was soll das denn sein? hm? Hier zeigt sich das entscheidende Problem der Streaming Services im Bereich Alben. Album Streams gibt es nämlich gar keine (bzw. fast keine), sondern quasi nur Song Streams. Welche Songstreams gehen denn dann in die Wertung ‚Album Äquivalent‘ und welche in die Song-Only Wertung, oder wird gleich mal alles doppelt gezählt? Nach Gutdünken, oder was? Kann es ja wohl nicht sein.

Insgesamt sehen wir fast keine Vorteile in der Implementierung von Streaming.

Einziger Vorteil ist vielleicht, dass der Geschmack jüngerer Leute unter 30, die derzeit wohl noch die Mehrheit der Nutzer von Streaming Diensten ausmachen, etwas ‚verbessert‘ in den Musikindustrie Charts zur Geltung kommen wird. Aber mehr so im Bereich wohl ab Platz 30. Das interessiert nur kaum jemanden was ab Platz 30 passiert…Zudem dürften ‚die Jüngeren‘ auch bei den Streaming Diensten schon in nicht allzuferner Zukunft zahlenmäßig ins Hintertreffen geraten.

Wir kommen somit zu dem Schluss, dass sich die Media Control Charts (Top 100 Alben und Top 100 Singles) nicht mehr mit dem Titel ‚Offizielle Verkaufschart‘ brüsten können. Good Bye!
Es handelt sich nur noch um ein inoffizielles Datenmischmasch (nicht mal á la Billboard, da dort auch Gratisstreams Video + Audio mit drin sind, bei Media Control jedoch nicht…). Schlagsahne kann man mit Sauerkraut nicht mischen. Das schmeckt nicht.
Die Entwertung des Tonträgerkaufes durch Implementierung von On-Demand-Streaming sollte sich möglichst auch ab sofort in den Preisen für Tonträger in Deutschland wiederspiegeln. Die müssen nämlich gesenkt werden…
Wie nennt man eine solche Media Control Musikindustrie Nummer 1 ab jetzt? Meistverkaufter Song fällt jedenfalls endgültig flach.

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Charter
Charter
9. Januar 2014 15:44

@Deutschi: Die Charts und Jahrescharts basieren ja eigentlich schon jetzt bloß auf Punkten und nicht auf Verkäufen. Die Punkte werden dann übers Jahr zusammengezählt. Die Streamingergebnisse werden dann ab sofort in die wöchentlichen Punkte einberechnet sodass die Ermittlung der Jahrescharts eigentlich genau so aussieht wie früher würde ich sagen.

Unter dem Gesichtspunkt, dass der Umsatz für die Plattenfirmen für jeden Stream gleich ist ist natürlich die Regel, nur Premiumstreams zuzulassen, merkwürdig…

Was die reduzierten Songs sind kann man geteilter Meinung sein. Meiner Meinung nach gibt es da keine perfekte Regelung. Einerseits stimme ich euch zu, dass es blöd ist, wenn ein Song sehr häufig verkauft wird und dann in den Charts weiter unten landet. Andererseits wäre es aber auch nicht toll, wenn durch Reduzierung bestimmter Songs diese direkt in die Top 10/Top 20 katapultiert würden..

Erik
Erik
9. Januar 2014 10:02

Die Kinocharts gehen in Deutschland nach Zuschauerzahlen und nicht nach Umsatz. OK, auch wieder anders wie wonaders. Verkauft jetzt zb Ellie Goulding 40.000 Downloads für 0,69 hat sie keine Chance gegen zb 30000 Downloads von Hey Brother für 1,29, das geht so nicht.

Das geht so nicht. Und das diese Sesselpupser es nicht mal für nötig halten die Downloadzahlen bekanntzugeben ist das allerletzte. In Uk weiss man ganz genau: timber hat 139.000 Downloads verkauft und ist auf der 1.
Zudem hat Amazon seine Preise erhöht – von Preissenkungen nix zu spüren.

Deutschi
Deutschi
8. Januar 2014 22:19

Nun denn: nach der neuen Faktenlage müsste eine Nr. 1 der Musikindustrie nun ‚die umsatzstärkste und meistgestreamte Single der Woche‘ genannt werden! Also eine ziemlich umständliche Bezeichnung! Aber warum startet ihr nicht einfach ein Voting, aber bitte mit mehr als drei oder vier Auswahlmöglichkeiten! die Gewinnerbezeichnung übermittelt ihr dann an MC mit der Bitte um Umsetzung! Ganz einfach.
Spätere Anpassungen der Berechnung des Streamingeinflusses auf die Singlecharts wird natürlich nur für künfige Chartermittlungen wirksam werden. Ist aber dem Regelwerk ganz klar zu entnehmen! Und klar ist auch: eine Jahresendchart kann künftig nur noch auf einer anderen Basis ermittelt werden. Wahrscheinlich wie bei den RTL-Sendungen nach Punkten 🙁
Schöne Grüße
Deutschi

Deutschi
Deutschi
8. Januar 2014 00:58

Liebes Oljo-Team, jetzt muss ich mich doch mal aus meiner kreativen Kommentarpause zurückmelden. Das ihr MC nicht leiden könnt, haben wir jetzt – glaube ich – alle ganz genau verstanden. Aber bei allem berechtigtem oder unberechtigtem Unmut, sollte man doch bei den Fakten bleiben und wenn man das Regelwerk zitiert, sollte man dies auch richtig tun! Das heißt vor allen Dingen: richtig und alles lesen! Der Punkt 3.3.6. behandelt Streaming UND Downloads! Die hier angesprochenen Album-Äquivalente behandeln lediglich die Einberechnung der Album-DOWNLOADS! Streaming wird hier erst im DRITTEN ABSATZ behandelt. Dort heißt es, dass diese nur für die Singles berücksichtigt werden. Genauso werden dabei werbefinanzierte Streams und nicht-interaktive Streams für die Chartermittlung NICHT GEWERTET! Darüber hinaus wird der Wert der Rechnung zur Streameinbeziehung alle halbe Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst. Weiterhin gelten auch für die Streaming-Dienste die Teilnahmevoraussetzungen unter Ziffer 2.1.! Von Zusammenzimmern und Betrugs-Tür-und Tor-Öffnung seitens MC kann ich daher nichts erkennen. Was ich auch unterschreibe ist, dass die Wertung eines Streams nicht schon nach 31 sec erfolgen kann! Richtig wäre hier eine Wertung erst ab 90 sec, was ja auch eure Einschätzung ist! Im Übrigen, wo steht was von Verkaufscharts? Schon in der Überschrift heißt es lediglich:… Weiterlesen »

Dominik
Dominik
7. Januar 2014 22:54

Pink!:
In Australien ist „The Truth About Love“ von Pink das Zweite Jahr infolge meistverkauftes Album! Sie ist der erste Musik Act dem dies dort gelingt. Das Album hatte dort bereits nach einer Woche Doppel Platin! Insgesamt steht sie bereits zum 4ten Mal mit einem Album an der Spitze der australischen Jahrescharts! Zudem steht sie zum Sechsten Mal in 7 jahren auf den Plätzen 1 oder 2 in den Album Jahrescharts! Sie war das Ganze Jahr in den Top40 darunter 35 Wochen Top10 und 4 Wochen Nummer Eins 2013!
Australien bleibt ihr absolutes Non Plus Ultra.
Ihre Live DVD von einem Konzert in Australien während ihrer Funhouse Tour erhält bis zum Jahr 2013 in Australien 31x Platin!!

Charter
Charter
7. Januar 2014 22:19

Ich hab meine Informationen nur aus folgendem Artikel: http://www.mediabiz.de/musik/news/streams-fliessen-kuenftig-in-die-deutschen-singles-charts-ein/342138

Dort ist vom „Ein-Cent-Bereich“ und dort steht auch recht deutlich: „Abrufe von Streams auch in die Album-Hitliste einfließen zu lassen, plant der BVMI derzeit nicht.“ Wenn in dem offiziellen Regelwerk was anderes steht ist das natürlich merkwürdig, hab da heute noch nicht reingeschaut.
.
Ein Bisschen komisch ist ja auch, dass ein Stream automatisch weniger Wert wird, wenn grade bei meinem Service überdurschnittlich viel gestreamt wird. bzw. andersrum mehr Wert, wenn die Anzahl der Gesamtstreams niedrig ist.

Salem
Salem
7. Januar 2014 22:07

„Atemlos durch die Nacht“ steigt in den Singlecharts auf #5, damit dürfte die Singlehitdiskussion nun endgültig beendet sein. Bei den Alben „Farbenspiel“ erneut auf #1, dazu das „Best of“ auf #5. Da kann man nur den Hut ziehen und Helene Fischer zu diesen Wahnsinnserfolgen beglückwünschen.